Was ist eine Rundumleuchte?
Auf den Dächern von sogenannten "Fahrzeugen mit Wegerecht" sowie von speziellen Fahrzeugen "öffentlichen Interesses" sind Rundumleuchten in der Regel mit akustischen Sirenen verbunden, um anderen Verkehrsteilnehmern zu signalisieren, dass sie im Einsatz sind. In diesem Fall verpflichtet die Straßenverkehrsordnung die Fahrer, sie passieren zu lassen bzw. ihnen die Durchfahrt zu erleichtern, wenn es sich um Fahrzeuge mit Wegerecht oder Fahrzeuge öffentlichen Interesses handelt.
Es gibt drei Arten von Rundumleuchten, die jeweils die Fahrzeugkategorie charakterisieren.
Blaulicht mit akustischem Warnsignal in zwei Intervallen
Die blaue Rundumleuchte mit akustischem Warnsignal in zwei Intervallen darf nur an Fahrzeugen mit Wegerecht angebracht werden, insbesondere an Einsatzfahrzeugen der Polizei, des Rettungsdienstes, der Feuerwehr und des Zolls. Diese Rundumleuchten sind auch in den Begleitfahrzeugen der Polizei und den Fahrzeugen für den Gefangenentransport eingebaut.
Blaulicht mit akustischem Warnsignal in drei Intervallen
Fahrzeuge, die keine Wegereccht haben, sind mit einer blau blinkenden Rundumleuchte mit dreistufiger Sirene ausgestattet. Dies sind Fahrzeuge, die Aufgaben im öffentlichen Interesse erfüllen und bei einem Einsatz durchgelassen werden müssen. Sie haben jedoch an Kreuzungen keine Vorfahrt und müssen dieselben Verkehrsregeln befolgen wie die Fahrzeuge anderer Verkehrsteilnehmer.
Diese Rundumleuchten werden an Krankenwagen, Rettungsfahrzeugen von Strom- und Gasversorgern oder medizinischen Vereinigungen angebracht.
Orangefarbene oder gelbe Rundumleuchten
Gelbe oder orangefarbene Rundumleuchten sind langsamen oder sperrigen Fahrzeugen vorbehalten. Fahrzeuge für die Müllabfuhr, die Straßenreinigung und landwirtschaftliche Maschinen sind damit ausgestattet.